
Ersatzbaustoffverordnung
Die EBV regelt bundesweit einheitlich die Verwertung von mineralischen Ersatzbaustoffen in technischen Bauwerken (z. B. Straßen-, Erd- oder Gleisbau). Ziel ist es, die Umweltverträglichkeit dieser Materialien zu gewährleisten und gleichzeitig die Kreislaufwirtschaft zu fördern. Es gibt vier Materialklassen (E1 bis E4).
Auszug häufig untersuchter Pakete
- EBV 2021 A.1 T.1 (RC-Baustoffe)
- EBV 2021 A.1 T.1+A.4 T.2.2 (RC-Baustoffe)
- EBV 2021 A.1 T.3 (BG-0/BM-0 Boden/Baggergut)
Probeninfo:
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- Probenmenge: ca. 500-2000 g
- Probenahme Gemäß LAGA PN98

Deponieverordnung
Die DepV ist eine zentrale deutsche Verordnung im Abfallrecht. Sie regelt:
- Errichtung, Betrieb, Stilllegung und Nachsorge von Deponien
- Die Anforderungen an die Ablagerung von Abfällen
- Die Klassifizierung von Deponien (nach Gefährdungspotenzial)
- Die technischen Anforderungen (z. B. Abdichtungen, Sickerwasserbehandlung)
Ziel ist es, die Umwelt und insbesondere das Grundwasser vor schädlichen Auswirkungen der Abfalllagerung zu schützen.
Untersuchungspakete
- DepV DK 0
- Säureneutralisationskapazität
- Antimon Perkolation
Sprechen sie uns gerne auf individuelle Pakete an .
Probeninfo:
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- Probenmenge: ca. 500-2000 g
- Probenahme Gemäß LAGA PN98